Bundesjustizminister Heiko Maas will die
gesetzlichen Bestimmungen gegen Vergewaltigungen verschärfen: Dieser
Vorstoß ist längst überfällig und zu begrüßen. Seit Jahren schon
beklagen die Opferschutz-Organisation „Weißer Ring“ und der
Juristinnen-Bund sowie Frauennotrufe in der ganzen Republik eklatante
Schutzlücken. Denn bisher ist es für eine Verurteilung notwendig,
dass der Täter Gewalt androht und sich das Opfer dagegen wehrt. Doch
manchmal lassen Frauen aus purer Angst die Tat über sich ergehen. Ein
klares Nein der Frau hingegen reicht in der Praxis heute den meisten
Gerichten nicht aus. Künftig soll das anders werden. Ein Nein ist ein
Stoppschild, dass der Mann nicht überschreiten darf. Um das Recht der
sexuellen Selbstbestimmung durchzusetzen, ist die verbale Bekundung
vollkommen ausreichend. Es ist ein gutes Zeichen, dass die
Justizminister aller Bundesländer der Initiative von Maas zugestimmt
haben. Die Sorge mancher Richter und Staatsanwälte, dass die
Ausweitung der Strafnorm zu mehr falschen Verurteilungen führen
könnte, erscheint angesichts der Zahlen weltfremd. Denn mittlerweile
kommt es zu immer weniger Verurteilungen. Eine Untersuchung des
kriminologischen Forschungsinstituts Niedersachsen ergab, dass etwa
im Jahr 2012 nur etwas mehr als acht Prozent der Angeklagten
verurteilt wurden.
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