Das war es dann wohl. Exbundespräsident
Christian Wulff kann in seinem Korruptionsprozess auf einen
Freispruch noch im Februar hoffen. Das Landgericht Hannover hat das
letzte Aufbäumen der Staatsanwaltschaft gnadenlos abgewürgt. Der
Richter machte keinen Hehl mehr daraus, was er von den neuen
Beweisanträgen der Ankläger hält – nämlich nichts. Stattdessen
präsentierte er eine Begründung, die bei gewöhnlichen Delinquenten
Kopfschütteln ausgelöst hätte: Es sei „lebensfremd“, anzunehmen,
Wulff hätte für die geringfügigen Einladungen seine Existenz aufs
Spiel gesetzt. Bei einer solchen Erkenntnis dürfte es kaum noch
Kriminalität geben. Das Exstaatsoberhaupt kann sich freuen. Wulff,
der sich trotz seiner zweifelhaften Urlaube und Einladungen immer als
absolut unschuldig und frei von jeglicher Versuchung präsentiert hat,
wird sich bestätigt fühlen. Einsicht, dass auch er etwas falsch
gemacht haben könn-te, ist da wohl nicht mehr zu erwarten.
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