Kurz vor dem Ende des Korruptionsprozesses gegen
Exbundespräsident Christian Wulff legt sich die Staatsanwaltschaft
noch einmal richtig ins Zeug. Die Ankläger zeigen plötzlich
Kämpferqualitäten, die die Zuschauer in den ersten Prozesstagen noch
schmerzlich vermissen mussten. Sie ziehen auch ein überraschendes Ass
aus dem Ärmel – eine prozesstaktische Finesse: Statt in ihrem
Plädoyer eine konkrete Strafe zu fordern, beantragen die
Staatsanwälte eine Rückkehr in die Beweisaufnahme. Mit diesem
Begehren dürften die Ankläger zwar scheitern – alles andere als ein
Freispruch in der nächsten Woche wäre eine Sensation -, aber sie
attackieren damit mehr oder weniger direkt die einseitige
Verhandlungsführung des Landgerichts zugunsten Wulffs. Und damit
bereiten sie schon mal vorsorglich den Gang nach Karlsruhe in die
Revision vor. Die Hoffnungen des früheren Staatsoberhaupts auf eine
Befriedung erhalten also einen empfindlichen Dämpfer.
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