Neue Westfälische (Bielefeld): Kommentar zu EuGH-Urteil zu Väterrechten Anpassung an die Wirklichkeit MARTINA HERZOG, BRÜSSEL

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte
stärkt die Position von Seitensprung-Vätern – richtig so! Denn bisher
haben außereheliche Väter schlechte Karten: Wenn sie ihr (mögliches)
Kind nie kennengelernt haben, die Vaterschaft nicht beweisen können
und die rechtlichen Eltern keinen Kontakt wollen, bleiben sie außen
vor. Diese Regelungen sollen dem Wohl des Kindes dienen: Wen es nicht
kennt, den kann es nicht vermissen. Ob das stimmt? Das ein für
allemal zu entscheiden, haben sich die Straßburger Richter nicht
angemaßt. Statt dessen haben sie genaue Abwägung eingefordert. Im
vorliegenden Fall hat der verhinderte Vater getan, was gut und
richtig war: Er begleitete die werdende Mutter zum Arzt, und er
bestätigte die Vaterschaft vor dem Jugendamt. Er tat das, was viele
um Unterhalt kämpfende Mütter sich wünschen würden.   Dass seine
Geliebte, noch vor der Geburt mit Kind und angetrautem Mann
wiedervereint, den zwischenzeitlichen Liebhaber nicht im Haus haben
wollte, ist ebenso verständlich. Auch der gesetzliche Vater steht zum
Kind, so sehr, dass er offenbar gar nicht wissen will, ob es wirklich
von ihm ist. Fazit: Die Wirklichkeit ist kompliziert und schmerzhaft.
Das Straßburger Urteil wird dem besser gerecht als die allzu
pauschale deutsche Gesetzgebung.

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