Neue Westfälische (Bielefeld): Kommentar zu Neue Zentralstelle zur Kontrolle von Fußfesselträgern Schwierige Balance PETER JANSEN, DÜSSELDORF

Erstaunlich an dem jetzt besiegelten Vertrag der
vier Länder zur Schaffung einer gemeinsamen elektronischen
Überwachungsstelle für die Träger von Fußfesseln ist vor allem die
Tatsache, dass sich Hessen, NRW, Bayern und Baden-Württemberg in nur
vier Monaten geeinigt haben. Allen Unkenrufen über den umständlichen
Föderalismus zum Trotz. In der Sache bedeutet die Möglichkeit,
rückfallgefährdete Schwerverbrecher nach der Haftentlassung zu
überwachen, noch nicht den entscheidenden Fortschritt. Der Sender in
der Fußfessel zeigt der Zentrale künftig nicht ununterbrochen an, wo
sich der Träger aufhält. Er warnt lediglich, wenn sich die Person
einem Bereich nähert, den sie nicht betreten darf – bei pädophilen
Gewalttätern etwa Kindergärten oder Spielplätze. Erst wenn sich der
Träger über das Verbot hinwegsetzt, wird die Polizei informiert. Als
Rechtsstaat tut sich Deutschland schwer, angemessen mit Straftätern
umzugehen, die ihre Strafe verbüßt haben, von denen aber nach wie vor
Gefahr ausgeht. Wegsperren, und zwar für immer, wie der Volksmund
ruft, klingt zwar einfach, darf und wird aber nicht die Lösung sein.
Der Rechtsstaat muss die Balance finden zwischen dem Schutz der
Bevölkerung und den unveräußerlichen Menschenrechten, die auch
Gewaltverbrecher haben.

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