Neue Westfälische (Bielefeld): Kommentar zu: Streikrecht bei der Kirche, Ausgestreckte Hand, BERNHARD HÄNEL

Es war der 13. Tag des Monats, wenn auch kein
Freitag. Dennoch verstehen die Obersten der evangelischen Kirche und
ihrer diakonischen Werke diesen 13. als einen schwarzen Tag. Mit
Zähnen und Klauen und mit Hilfe der weltlichen Justiz wollten sie das
System des sogenannten dritten Weges am Leben erhalten, das so nicht
mehr in diese Zeit passt. Das wissen die Mitglieder der
Leitungsgremien übrigens lange selber. Sie waren es, die es stetig
mehr und mehr aushebelten und die Idee der Dienstgemeinschaft zur
Unkenntlichkeit verstümmelten. Sie gründeten den Diakonischen
Dienstgeberverband, der Mitglied des weltlichen Arbeitgeberverbands
ist, und sie starteten Unternehmensausgründungen, um Mitarbeiterzu
Dumping-Löhnen zu beschäftigen. In der Welt nennt man das Ausbeutung,
und die Kirche bezeichnet das auch so, wenn es um weltliche
Mitbewerber geht. Statt flotte Sprüche zu klopfen, wie „Gott kann man
nicht bestreiken“, sollten beide Kirchen und ihre Werke die
ausgestreckte Hand der Gewerkschaft Verdi ergreifen und ein modernes
Dienstrecht entwickeln. Verdi scheint dazu bereit und zudem
akzeptieren zu wollen, dass kirchliche Dienste von einem anderen
Zuschnitt sind als sonstige Dienstleister. Vor gar nicht so ferner
Zeit waren EKD und ÖTV, eine der Vorgängergewerkschaften Verdis,
bereits handelseinig, eine Partnerschaft zu schließen. Am 20. April
1996 lagen Entwürfe für eine Grundlagenvereinbarung, ei-ne
Schlichtungs- und Notlagenvereinbarung sowie Eckpunkte zu
inhaltlichen Regelungen unterschriftsreif vor. Sie wurden Makulatur,
weil einige Landeskirchen die EKD massiv bedrohten. An diese Fäden
gilt es anzuknüpfen. Glaubwürdig wäre der Versuch des Abschlusses
eines Sozialtarifvertrags, den die Bundesregierung allgemeingültig
machen sollte.

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