Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sein
Recht auf körperliche Unversehrtheit steht ebenfalls in der
Verfassung. Deshalb ist es zu begrüßen und juristisch einwandfrei,
dass der Bundesgerichtshof die sogenannte Zwangsmedikation bei unter
Betreuung stehenden Patienten als unzulässig qualifiziert hat.
Ähnlich hatte im vergangenen Jahr auch bereits das
Bundesverfassungsgericht in einem Fall entschieden, wo ein Mann im
strafrechtlichen Maßregelvollzug untergebracht war und zwangsweise
Medikamente erhalten sollte. Für einen solch gravierenden
Grundrechtseingriff fehle es derzeit an einer ausreichenden
gesetzlichen Grundlage, sagen die höchsten Richter. Diese zu schaffen
ist nun die schwierige Aufgabe der Politik. Sie wird sich ihr stellen
müssen. Denn so traurig und paradox es auch klingt: In einigen
extremen Fällen kommt die Psychiatrie ohne die Möglichkeit einer
Zwangsmedikation vermutlich nicht aus. Ohne diese Maßnahme kann
manchen Menschen, zum Beispiel Schizophrenen, kaum geholfen werden,
was aber durchaus möglich wäre. Auch bei diesen Personen muss
Zwangsmedikation aber Ultima Ratio, also das allerletzte Mittel,
bleiben – und eine ausdrückliche richterliche Genehmigung im
Einzelfall vorliegen. Bislang war der Schutz der Patienten jedenfalls
nicht ausreichend.
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