Seit Anfang dieses Jahres hat die Zentralstelle
„KURS“ im Düsseldorfer Landeskriminalamt ihre Arbeit aufgenommen.
„KURS“ will rückfallgefährdete Sexualstraftäter, die sich nach
Verbüßung ihrer Strafe wieder auf freiem Fuß befinden, im Visier
behalten. Passgenau und auf jeden Einzelfall bezogen sollen Auflagen,
Weisungen, behördliche Kontrollen und Observationen zwischen Polizei,
Justiz und sonstigen Behörden abgestimmt werden. Auf diese Weise will
man einerseits den Sicherheitsanspruch der Bevölkerung und
andererseits den gesetzlichen Freiheits-Anspruch eines entlassenen
Strafgefangenen gewährleisten. Das wird eine schwierige Aufgabe. Denn
auch das jüngste Beispiel aus Bielefeld zeigt wieder einmal, dass
Sexualstraftäter, vor allem solche mit pädophilen Neigungen, schwer
zu therapieren sind und schnell rückfällig werden. Sollte es
zutreffen, dass diese Täter ihren Aufenthalt in einem Gefängnis dazu
genutzt haben, um ungehindert Informationen über (neue) Opfer
auszutauschen, dann wäre wirklich etwas faul im System. „KURS“ hätte
das nicht verhindert. Experten diskutieren bereits das Für und Wider
dieses nachträglichen Überwachungssystems. Leider gibt es dazu aber
keine Alternative. Es sei denn, man wollte jeden Täter lebenslänglich
hinter Gitter stecken.
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