Mit dem Entwurf für ein neues Tariftreuegesetz
löst die rot-grüne Koalition in NRW nicht nur ein Wahlversprechen
ein, sie kommt auch wesentlichen Forderungen der Gewerkschaften nach.
Die Anforderungen, die an Empfänger öffentlicher Aufträge gestellt
werden, sind zum größten Teil vernünftig. Der bundesweite Kampf um
Mindestlöhne und gleiche Bezahlung von Leiharbeitern und
Festangestellten würde unglaubwürdig, wenn die staatlichen Stellen
nicht alles in ihrem Bereich Mögliche tun würden, um diese
Forderungen durchzusetzen. Grund zur Klage besteht für die Betriebe
nicht – kein Unternehmen wird sich durch Dumping-Löhne
Wettbewerbsvorteile verschaffen. Im Gegenzug wäre es angemessen, wenn
die öffentlichen Auftraggeber nicht nur auf faire Arbeitsbedingungen
bei ihren Vertragspartnern achteten, sondern sie auch selbst fair
behandelten. Hier liegt allerdings vieles im Argen, die Klagen von
Betrieben über die mangelhafte Zahlungsmoral von Kommunen und
öffentlichen Unternehmen reißen nicht ab. Wer von anderen Fairness
verlangt, sollte seine Rechnungen pünktlich bezahlen.
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