Damit keine Missverständnisse aufkommen:
Natürlich müssen Behörden die Identität von Zuwanderern ordentlich
überprüfen. Sie dürfen in diesem Land ebenso wenig mit falschen
Papieren und unter falscher Identität leben wie Deutsche. Die Fehler,
die dem Flüchtlingsbundesamt angeblich bei der Registrierung etlicher
Zuwanderer unterlaufen sind, geben aber keinen Anlass für hysterische
Reaktionen. Denn anders als hysterisch ist es kaum zu nennen, was nun
aus Bayern und Brandenburg zum Thema zu hören ist. Was genau ist
geschehen? Beispiel Mecklenburg-Vorpommern: Da wurden 3.300 Pässe
überprüft, und von den entdeckten Fälschungen waren zuvor gerade
einmal vier vom Bundesamt als echt anerkannt worden – eine
Fehlerquote von ganzen 0,12 Prozent. Daraus nun einen Generalverdacht
gegen alle Flüchtlinge zu konstruieren, ist völlig überzogen. Genau
das aber tut Brandenburgs Generalstaatsanwalt: Er fordert vom
Bundesamt die Herausgabe aller 18.000 Datensätze der Menschen, die
seit Herbst nach Brandenburg gekommen sind. Ohne jeden
Anfangsverdacht gegen die einzelnen Betroffenen. Auch das Gerede von
Bayerns Innenminister Joachim Hermann über angeblich „eklatante
Kontrolllücken“, die die Sicherheit im Land gefährden, geht in die
gleiche Richtung: Flüchtlinge werden in erster Linie als Bedrohung
wahrgenommen, gegen die wir uns schützen müssen.
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