Die Forderung, Beschäftigte, die durch
rassistische Parolen auffallen, fristlos zu entlassen, ist nicht neu.
Und das Gesetz gibt Unternehmen dazu auch die Möglichkeit. So hat das
Arbeitsgericht Mannheim die Klage eines Erziehers gegen seine
fristlose Kündigung abgewiesen, weil es dessen rechtsradikales
Gedankengut und die im Internet dokumentierte Gewaltbereitschaft als
unzumutbar befand. Auch Bertelsmann machte mit dem Autor Akif
Pirinçci nach dessen KZ-Ausspruch kurzen Prozess und sperrte dessen
Bücher. Aber nicht immer ist der Fall so eindeutig. Das
Bundesarbeitsgericht stellte sich hinter einen entlassenen
Angestellten, der im Internet aus Wut gegen die Arbeitsbedingungen
kurz ein KZ-Tor gezeigt hatte – allerdings ohne Bezug zum
Arbeitgeber. Klar ist indes: Alle sollten wachsam sein und Neonazis
enttarnen.
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