Wenn gefährliche Kriminelle, die in ihrem Leben
fürchterliche Taten begangen haben, eine Haftentschädigung erhalten,
dann ist das für die Allgemeinheit sehr schwer zu ertragen. Vor allem
den Opfern muss das wie Hohn vorkommen. Sie können ohnehin nicht
verstehen, wenn ihre Peiniger plötzlich wieder auf freien Fuß gesetzt
werden, obwohl sie sich doch in der Strafhaft oder in der
Sicherungsverwahrung befanden. Andererseits steht aber fest, dass die
Sicherungsverwahrung in Teilen ihrer Ausgestaltung rechtswidrig
gewesen ist. Das haben der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte
und das Bundesverfassungsgericht klar festgestellt. Der deutsche
Gesetzgeber selbst trägt die Schuld daran, dass nun
Haftentschädigung, eine Art Schmerzensgeld vom Staat, gezahlt werden
muss. Der Gesetzgeber hat es in der Vergangenheit versäumt, die
Sicherungsverwahrung korrekt zu regeln. Er hat ein schweres Schwert
willkürlich geschwungen und es in der Vergangenheit je nach Lust und
Laune weiter geschärft. Dafür gibt es nun die Quittung. Bleibt zu
hoffen, dass in Zukunft solche Fehler nicht mehr vorkommen.
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