Neue Westfälische (Bielefeld): Staatsanwaltschaft legt Beschwerde gegen Haftentlassung von Middelhoff ein

Die Justiz lässt Thomas Middelhoff noch zappeln:
Gegen die Entscheidung des Bielefelder Landgerichts, den früheren
Starmanager am 26. November 2017 aus der Haft zu entlassen, hat die
Staatsanwaltschaft Bochum als Vollstreckungsbehörde eine sofortige
Beschwerde eingelegt. Das berichtet die in Bielefeld erscheinende
Neue Westfälische (Samstagausgabe). Die Sache soll nun über die
Generalstaatsanwaltschaft an das Oberlandesgericht Hamm zur
Entscheidung weitergeleitet werden.

Am vergangenen Dienstag hatte die 18. Strafvollstreckungskammer in
Bielefeld die Aussetzung der Reststrafe für Middelhoff beschlossen.
Der frühere Chef des Karstadt-Mutterkonzerns Arcandor war 2014 vom
Landgericht Essen wegen Untreue und Steuerhinterziehung zu drei
Jahren Haft verurteilt worden, die er derzeit in der JVA
Bielefeld-Senne verbüßt. Als Freigänger arbeitet Middelhoff seit Mai
2016 in einer Behindertenwerkstatt. Schon in der Untersuchungshaft
hatte er sich zuvor eine schwere Autoimmunerkrankung zugezogen

– als Grund nennt er die belastenden Haftbedingungen, die er
jüngst in einem autobiographischen Buch darstellte. Eigentlich
hätte er sich nun

Hoffnung auf eine Weihnachtsamnestie machen können – dann wäre er
womöglich noch einige Tage vor der 26. November auf freien Fuß
gekommen.

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