Das Landesarbeitsgericht in Hamm, hat den 
Beschäftigten bei der Evangelischen Kirche und in der Diakonie ein 
Streikrecht zugesprochen. Dies berichtet die in Bielefeld 
erscheinende Neue Westfälische (Freitagsausgabe). Damit erreicht eine
juristische Auseinandersetzung, die sich über mehr als 50 Jahre 
hinzieht, einen neuen Höhepunkt.  Allerdings hat der Vorsitzende 
Richter eine Revision beim Bundesarbeitsgericht zugelassen. Der 
Vizepräsident der Evangelischen Kirche von Westfalen, Albert Henz, 
rechnet damit, dass Kirche und Diakonie diesen juristischen Weg 
beschreiten werden.
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