Neue Westfälische (Bielefeld): Verfassungsrechtler warnt Bundesländer vor neuem Glücksspielstaatsvertrag Finanzminister hoffen auf bis zu 7,7 Milliarden Steuermehreinnahmen

Der neue Glücksspielstaatsvertrag, den die
Ministerpräsidentenkonferenz heute beraten will, verstößt nach
Ansicht des renommierten Heidelberger Staatsrechtlers Bernd Grzeszick
erneut gegen Europäisches Recht. Die Pläne der Ministerpräsidenten
seien auch mit Blick auf deutsches Verfassungsrecht höchst
zweifelhaft und mit der im Grundgesetz normierten Berufsfreiheit in
Artikel 12 und dem allgemeinen Gleichheitssatz in Artikel 3
unvereinbar, so der Heidelberger Professor in einem Rechtsgutachten,
aus dem die „Neue Westfälische“ in Bielefeld zitiert. Insbesondere
kritisiert Grzeszick darin die unterschiedliche Behandlung von
Automatenspiel und Sportwetten sowie eine „ungerechtfertigte
Beschränkung auf sieben Konzessionen für private Wettanbieter“. Für
die Bundesländer geht es dabei um viel Geld. Insgesamt werden die zu
erwartenden Steuermehreinnahmen bei einer Öffnung des
Glücksspielmarktes auf 7,7 Milliarden Euro geschätzt. Allein NRW
könnten auf Steuermehreinnahmen von bis zu 1,6 Milliarden Euro
hoffen.

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