Bielefeld. Bis zum 30. Juni dieses Jahres muss
das Wahlrecht in Deutschland verfassungskonform gestaltet werden – so
fordert es das Bundesverfassungsgericht. Thomas Oppermann,
parlamentarischer Geschäftsführer der SPD-Bundestagsfraktion,
plädiert in der Wahlrechtsfrage „für einen Konsens zwischen Regierung
und Opposition“. Denn das Wahlrecht sei eine elementare Frage der
Demokratie und dürfe nicht parteipolitisch entschieden werden, sagte
Oppermann der in Bielefeld erscheinenden Neuen Westfälischen
(Freitagsausgabe). Doch erstmals zeichnet sich ein Alleingang der
Regierung ab. Offenkundig sei die Versuchung vor allem für CDU und
CSU groß, so Oppermann, „angesichts schrumpfender Umfragewerte die
politische Mehrheit mithilfe von Überhangmandaten abzusichern.“ Doch
die Überhangmandate müssten deutlich zurückgefahren werden. Dafür
gebe es Lösungsmöglichkeiten.Die Regierung müsse in der nächsten
Woche entscheiden ob es ihr um Machtpolitik gehe oder um einen
Konsens, der sicherstelle, dass die Parteien mit den meisten Stimmen
auch künftig die Mehrheit im deutschen Bundestag haben, sagte der
SPD-Politiker.
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