Dass Eltern sich trennen, ist heutzutage keine
Besonderheit mehr. Darum wird es Zeit, von veralteten Mustern bei der
Sorgerechtssprechung abzuweichen. Mit dem Ende der Ehe endet nicht
die gemeinsame Verantwortung für ein Kind. Das Urteil des
Bundesgerichtshofs stärkt das Modell der gemeinsamen Betreuung. Damit
stärkt es auch die Rechte der Väter. Vor allem aber legt es den
Kindeswunsch endlich als wichtigstes Entscheidungskriterium fest.
Kinder brauchen Sicherheit und Beständigkeit. Darum sahen
Betreuungsmodelle der jüngeren Vergangenheit meist einen
Lebensmittelpunkt vor. Der andere Elternteil – nicht selten der Vater
– nahm das Kind jedes zweite Wochenende und in der Hälfte der Ferien
zu sich. Das könnte sich nach diesem Urteil in vielen Familien ändern
– auch gegen den Willen eines Elternteils. Das mag schmerzlich sein
für eine Mutter oder einen Vater, der in einer schwierigen
Lebensphase versucht, die beste Entscheidung für das Kind zu treffen.
Es ist aber notwendig, wenn es die Kinder vor der grausamen
Entscheidung bewahrt, zwischen Mama und Papa wählen zu müssen.
Natürlich erfordert die gleichmäßig geteilte Betreuung zeitlichen und
finanziellen Mehraufwand, genaue Absprachen, zwei komplett
ausgestattete Kinderzimmer und viel Flexibilität. Aber wenn es
funktioniert, sind Wochenendeltern passé. Das Kind kann Mutter und
Vater als vollwertige Elternteile erleben. Dafür sollte sich die Mühe
lohnen.
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