Zum Antrag der SPD-Bundestagsfraktion „Neuen Pflegebeduerftigkeitsbegriff einfuehren – Chancen zu noetigen Veraenderungen nutzen“ erklaert die stellvertretende Sprecherin der Arbeitsgruppe Gesundheit der SPD-Bundestagsfraktion Hilde
Mattheis:
Mit einem neuen Pflegebeduerftigkeitsbegriff schaffen wir ein neues Verstaendnis von Pflege – weg von der verrichtungsbezogenen Minutenpflege hin zu einer Versorgung, die den Menschen auch mit seinen sozialen Beduerfnissen und seinem Teilhabeanspruch wahrnimmt.
Es muss ein neues Begutachtungsverfahren fuer pflegebeduerftige Menschen eingefuehrt werden, das sich nicht wie bisher ausschliesslich an den Defiziten der Menschen orientiert, sondern an ihrem Selbstaendigkeitsgrad und ihrer sozialen Teilhabe. So koennen die individuellen Beduerfnisse der Menschen besser beruecksichtigt werden. Besonders demenziell erkrankte Menschen, deren Zahl in den naechsten Jahren zunehmen wird, wuerden im neuen Begutachtungssystem besser beruecksichtigt.
Der Antrag der SPD-Bundestagsfraktion orientiert sich an den Empfehlungen des Beirats zur Begutachtung des Pflegebeduerftigkeitsbegriffs, der unter Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt eingesetzt worden war.
Dieser hat im Fruehjahr 2009 seine Ergebnisse vorgelegt, ohne dass die schwarz-gelbe Regierung bisher darauf reagiert hat.
Wir sind es der aelteren Generation schuldig, dass wir fuer eine gute Pflege sorgen, die eine moeglichst hohe Lebensqualitaet sichert. Angesichts der demografischen Entwicklung ist es nun an der Zeit, die Weichen dafuer zu stellen. Dies gelingt uns nur mit einem neuen Pflegebeduerftigkeitsbegriff.
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