Das Berliner Sozialamt Tempelhof-Schöneberg hat
Rentner, die Grundsicherung erhalten, aufgefordert, längere
Auslandsreisen künftig zu melden. Hintergrund ist eine Änderung im
Sozialgesetzbuch XII, die zum 1. Juli 2017 in Kraft getreten ist.
Demnach wird den Betroffenen bei einem Auslandsaufenthalt von mehr
als vier Wochen für diesen Zeitraum die Grundsicherung gestrichen.
Darüber berichtet die Tageszeitung „neues deutschland“. Der Brief des
Sozialamts Tempelhof-Schöneberg ist in den bisher bekannten Fällen
erst mehr als drei Wochen nach Inkrafttreten der Regelung bei den
Betroffenen angekommen. Entsprechende Schreiben liegen dem „neuen
deutschland“ vor. Auch in anderen Berliner Bezirken sollen
entsprechende Briefe versandt worden sein. Das Bezirksamt Neukölln
bestätigte auf nd-Anfrage, dass Beziehern von Grundsicherung die
Leistungen bei längeren Auslandsaufenthalten gestrichen werden.
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