Die Berlinerinnen und Berliner werden zur
Abgeordnetenhauswahl im Herbst 2016 nicht per Volksentscheid über
bezahlbaren Wohnraum abstimmen. »Die Initiative für einen
Mietenvolksentscheid in Berlin hat ihren Gesetzentwurf
zurückgezogen«, erklärte der Sprecher des Bündnisses, Rouzbeh Taheri,
der in Berlin erscheinenden Tageszeitung »neues deutschland«
(Donnerstagsausgabe). Die reguläre Aktivenversammlung habe sich am
Dienstagabend dazu entschlossen. Grund sei, dass der Gesetzentwurf
für den Volksentscheid juristisch angreifbar sei und vor dem
Landesverfassungsgericht nicht bestehen könnte. Hinzu komme das vom
Senat verabschiedete Wohnraumversorgungsgesetz, das zum 1. Januar
dieses Jahres in Kraft getreten ist. »Mit dem Gesetz sind einige
unserer Forderungen erfüllt, aber nicht alle«, sagte Taheri.
Teilweise erfüllt seien die Forderungen nach Mietzuschüssen im
sozialen Wohnungsbau sowie nach einer Umgestaltung der
Wohnbaugesellschaften. Diesen soll eine Anstalt öffentlichen Rechts
vorangestellt werden.
Der Initiative fehlt jedoch ein politisches Bekenntnis zur
Bekämpfung der Spekulationen im Wohnungsleerstand und eine Offensive
für den Neubau bezahlbarer Sozialwohnungen. »Die aktuellen
Senatspläne sind schon wieder veraltet«, sagte Taheri. Der Bau von
3000 Sozialwohnungen sei entschieden zu wenig. Deshalb gehe die
Arbeit der Initiative nun weiter. In welcher Form, das soll eine
stadtpolitische Aktivenkonferenz am 26. und 27. Februar an der
Technischen Universität Berlin klären. Die Initiative hatte im Sommer
2015 in einem ersten Schritt binnen kürzester Zeit 50.000
Unterschriften für das ursprüngliche Gesetzesvorhaben gesammelt und
danach mit dem Senat verhandelt.
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