Die Bundesregierung prüft laut Bundesjustizminister
Heiko Maas (SPD) derzeit eine Reform der Paragrafen 211 und 212 im
Strafgesetzbuch, die sich auf Mord bzw. Totschlag beziehen. „Das
Ergebnis der Prüfung wird die Bundesregierung zeitnah bekannt
machen“, heißt es in einer Antwort des Ministers auf eine Kleine
Anfrage aus der Linksfraktion im Bundestag, die der Tageszeitung
„neues deutschland“ vorliegt.
Hintergrund ist die von Juristen immer wieder bemängelte Tatsache,
dass der Mordparagraf in seiner noch immer gültigen Form auf
Formulierungen aus dem Jahr 1941 fußt. Darin enthaltene Mordmerkmale
wie Heimtücke, Grausamkeit oder Habgier bezögen sich nicht auf die
Tat des Mordes, sondern auf die Person des Mörders, kritisieren
Juristen. Dies sei im Zusammenhang des bundesdeutschen Rechts
„systemwidrig“. Im November hatte sich die schleswig-holsteinische
Justizministerin Anke Spoorendonk (SSW) für eine Reform der
juristischen Fassung von Tötungsdelikten stark gemacht.
Ebenfalls überprüft werden sollen Vorschriften zu den Maßregeln
zur Besserung und Sicherung, die auf ein Gesetz aus dem Jahr 1933
zurückgehen.
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