neues deutschland: Jobcenter kürzen Regelsatz für verheiratete Flüchtlinge um 41 Euro

Flüchtlinge erhalten offenbar in einigen Fällen den
reduzierten Hartz-IV-Satz für Bedarfsgemeinschaften, obwohl ihre
Partner sich noch im Heimatland der Betroffenen aufhalten oder erst
auf dem Weg nach Deutschland sind. Das berichtet die in Berlin
erscheinende Tageszeitung „neues deutschland“ (Donnerstagausgabe).
Aus einer Weisung der Bundesagentur für Arbeit an die Jobcenter gehe
hervor, dass Verheirateten der reduzierte Satz nach Regelbedarfsstufe
2 in Höhe von 368 statt 409 Eurozu zahlen sei, auch »wenn
vorübergehend kein gemeinsamer Wohnsitz genommen werden kann«. Dies
gelte zum Beispiel, wenn der Ehepartner »noch im Herkunftsland oder
einem Flüchtlingslager in einem angrenzenden Land« lebt, sich auf dem
Weg nach Deutschland befindet, sein Aufenthalt derzeit aber unbekannt
ist oder ständig wechselt. Auch bei Ehepartnern in Deutschland sei
von einer Bedarfsgemeinschaft auszugehen, selbst wenn diese »einem
anderen Bundesland, einem anderen Ort oder einer anderen Unterkunft
zugewiesen« wurden.

Wie „neues deutschland“ berichtet, hatte sich die Linksfraktion im
Bundestag nach Hinweisen aus Beratungsstellen für Flüchtlinge zu
diesem Thema in einer schriftlichen Anfrage an die Bundesregierung
gewandt. Jan Korte, Vize-Fraktionschef der Linken, verwies dabei auf
ein Urteil des Bundessozialgerichts von 2013, wonach solche
Leistungskürzungen nur dann gerechtfertigt sind, wenn beide Partner
in einer Haushaltsgemeinschaft tatsächlich „aus einem Topf
wirtschaften“ und dadurch Einsparmöglichkeiten erzielen können. In
ihrer Antwort räumte die Bundesregierung dem Bericht zufolge ein, in
den dargestellten Fällen sei der volle Regelbedarf in Höhe der
Regelbedarfsstufe 1 zu zahlen. Sie kündigte weiter an, die
Bundesagentur für Arbeit werde prüfen, ob die angesprochenen
Meldungen von Beratungsstellen „Anlass zu Klarstellungen“ geben, so
„neues deutschland“. Das Argument, die Eheleute seien ja nicht
„dauernd getrennt lebend“, widerspreche nicht nur dem gesunden
Menschenverstand, sondern auch der Rechtsprechung, sagte Jan Korte
gegenüber der Zeitung. „Anerkannten Flüchtlingen stehen ungekürzte
Leistungen nach Hartz IV zu, solange ihre Partnerinnen und Partner
noch im Ausland leben.“

Pressekontakt:
neues deutschland
Redaktion

Telefon: 030/2978-1722

Original-Content von: neues deutschland, übermittelt durch news aktuell