Geschafft: ACTA, das ungeliebte internationale
Abkommen zur Durchsetzung von Urheberrechtsansprüchen, zum Schutz
geistigen Eigentums und zur Bekämpfung von Produktpiraterie, wurde in
der EU erst einmal gekippt. Diesen Erfolg können sich Netzaktivisten
aus ganz Europa auf ihre Fahnen schreiben. Sie stellen damit unter
Beweis, dass sich Kämpfe gegen die Beschränkung von Freiheitsrechten
und gegen Lobbypolitik lohnen, wenn mit Hilfe des Internets eine
breite Öffentlichkeit geschaffen wird und europaweite Mobilisierungen
stattfinden. Trotz des Erfolgs bleibt ein Kernproblem des
ACTA-Konflikts aber weiterhin bestehen: Wie kann das Urheberrecht im
Internet funktionieren? Wie kann im Zeitalter des kinderleichten
Kopierens digitaler Waren die Entlohnung der Urheber geregelt werden?
Repressive Varianten zur Durchsetzung von Urheberrechtsansprüchen
sind, da sie nur auf die permanente Überwachung von Internetnutzern
hinauslaufen können, am Massenprotest gescheitert. Das ist gut so:
Jeder hat das Recht auf Teilhabe an gesellschaftlichen Kulturgütern.
Das Patent-, Marken- und Urheberrecht sind in ihrer jetzigen Form
nicht zeitgemäß. Aus dem Abwehrkampf gegen ACTA heraus sollte nun
Energie darauf verwendet werden, eigene Lösungsansätze
voranzutreiben. Vor allem Künstler erwarten sinnvolle Neuregelungen.
Da die EU schon an neuen, abenteuerlichen Abkommen strikt, sollten
Kritiker in die Offensive gehen. Die Idee einer kostengünstigen
Flatrate auf digitale Waren könnte ein erstes, fortschrittliches
Gegenprojekt sein.
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