Schadenfroh darf man eigentlich nicht sein.
Schließlich gilt es als boshaft, sich über das Unglück anderer zu
freuen. Aber beim Scheitern Volkswagens vor dem
Bundesverfassungsgericht mit einem Eilantrag gegen einen Sonderprüfer
sollte eine Ausnahme erlaubt sein.
Schließlich hätte der Konzern mit einem Erfolg in Karlsruhe
vorerst eine weitere Aufklärung des Skandals um manipulierte
Abgaswerte in Zigtausend Dieselfahrzeugen des Konzerns verhindert.
Dabei profitieren von der Entscheidung der Richter bei weitem nicht
nur diejenigen, die einen Sonderprüfer einfordern – kleinere
Aktionäre, die wenig zu sagen haben im Konzern. Auch die breite
Öffentlichkeit kann nun hoffen, dass das eine oder andere schmutzige
Detail darüber zutage gefördert wird, wie es geschehen konnte, dass
Dieselfahrzeuge des Konzerns jahrelang die Innenstädte stärker mit
Stickoxiden verpesteten, als zunächst angenommen. Und auch unzählige
geprellte Verbraucher bekommen durch die Sonderprüfung nun vielleicht
ein paar Argumente für eine Schadenersatzklage gegen den
Skandal-Autobauer in die Hand.
Also muss man mit Volkswagen wahrlich kein Mitleid haben.
Schließlich ist der Schaden, den der Konzern jetzt durch das Urteil
erleidet, ein Glücksfall für etliche andere. Und last but not least
ist der Wolfsburger Autobauer an allen Konsequenzen letztlich selbst
schuld. Er hätte das alles vermeiden können, wenn er gar nicht erst
mit der ganzen Betrügerei bei den Abgaswerten angefangen hätte.
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