Der linke Buchautor Bernd Langer muss sich in
dieser Woche wegen einer Interviewaussage in der Tageszeitung „neues
deutschland“ vor Gericht verantworten. Langer hatte in dem Interview
vor gut eineinhalb Jahren einen Brandanschlag auf die Druckerei der
rechten Zeitschrift „Junge Freiheit“ im Jahre 1994, bei dem ein
Schaden von mehr als einer Million Mark entstanden sein soll, als
„Superaktion“ bezeichnet. Nach einem entsprechenden Hinweis des
ehemaligen Generalbundesanwalts Alexander von Stahl, heute
juristischer Beistand der »Jungen Freiheit«, schickte die Berliner
Staatsanwaltschaft einen Strafbefehl über 3000 Euro an Langer. Der
Vorwurf: öffentliche Billigung einer rechtswidrigen Tat. Darüber
berichtet die Tageszeitung „neues deutschland“ in ihrer
Mittwochausgabe. Da Langer den Strafbefehl nicht akzeptiert, kommt es
in Berlin zum Prozess.
Langer, einer der Väter des modernen Antifa-Logos, pocht auf seine
Meinungsfreiheit und wirft der Staatsanwaltschaft vor, seine Worte
bewusst fehlzudeuten. »Aussagen, die von mir eindeutig gemeint waren
und zu verstehen sind, werden von der Justiz uminterpretiert, um mir
das freie Wort zu verbieten.« Weder habe er einen militanten Aufruf
gestartet noch irgendwen provozieren wollen, so Langer gegenüber
„neues deutschland“. Langers Anwalt weist den Strafvorwurf zurück:
»Eine Strafverfolgung, die ohne Würdigung der Meinungs- und
Pressefreiheit den historischen Kontext als auch den Zusammenhang des
Interviews böswillig ausblendet, wird zur reinen Gesinnungsjustiz«,
kritisiert Sven Richwin gegenüber „neues deutschland“.
Zu dem Anschlag auf die „Junge Freiheit“-Druckerei hatten sich
seinerzeit »Revolutionäre Lesbenfrauengruppen und andere
revolutionäre Gruppen« bekannt. Der oder die Täter wurden nie
ermittelt.
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