Die Reform des »Gesetzes zur Sicherheit der Bürger«
durch die konservative spanische Regierung ist für Lorena Ruiz-Huerta
eine „Beerdigung der fundamentalen demokratischen Beteiligungsrechte,
ob Versammlungs- und Demonstrationsfreiheit oder Meinungsfreiheit“.
Damit würden u.a. grundsätzlich spontane Proteste geahndet, so die
Professorin an der Universität Carlos III in Madrid im Interview mit
der in Berlin erscheinenden Tageszeitung „neues deutschland“
(Dienstagausgabe). Man schaffe neue Tatbestände, die mit hohen
Geldstrafen belegt werden könnten. Dieses Gesetz sei auf erfolgreiche
Bewegungen der vergangenen Jahre zugeschnitten, sagt die in der
Gruppe »No somos delito« (Wir sind kein Delikt) engagierte Anwältin.
Wenn etwa Aktionen „im Umfeld von kritischen Anlagen zur
Basisversorgung“ mit Strafgeldern bis 600.000 Euro gehandet werden
sollen, „richtet sich das gegen Umweltorganisationen, die an
Atomkraftwerken protestieren“. Für Proteste vor Parlamenten drohten
bis zu 30.000 Euro Strafe. Ruiz-Huerta setzt beim Widerstand gegen
das Gesetzt nur wenig Hoffnung auf das Verfassungsgericht, weil das
Abgleiten Spaniens in einen autoritären Staat längst auch die Justiz
erfasst habe. Anders sei das beim Europäischen Gerichtshof in
Luxemburg oder beim Menschenrechtsgerichtshof in Straßburg, die
immer wieder gegen massive Verstöße in Spanien interveniert hätten.
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