Das Bundesarbeitsministerium (BMAS) hat die Jobcenter
aufgefordert, bis zur Auswertung des Urteils die Entscheidungen
Hartz-IV-Sanktionen vorerst keine neuen Sanktionsbescheide zu vollstrecken.
„Entscheidungen über Sanktionsbescheide nach §§ 31 bis 31b SGB II sind vorerst
zurückzustellen“, erklärte ein Sprecher der Behörde gegenüber der in Berlin
erscheinenden Tageszeitung »neues deutschland« (Freitagausgabe). Es ist
allerdings nur ein vorübergehender Sanktionsstopp. Verfahren wegen
Regelverstößen seien weiterhin einzuleiten oder fortzuführen, so ein Sprecher
des BMAS. Laufende Bescheide über der verfassungsgemäßen 30-Prozent-Grenze
sollten zudem auf die zulässige Höhe heruntergesetzt werden. Sanktionen, die
wegen Meldeversäumnissen verhängt werden, sind nicht betroffen von der
Ankündigung. Ob und inwieweit die Grundsätze des Urteils auch
Leistungsminderungen aus solchen Gründen betreffen, werde aber geprüft, so das
BMAS.
Die LINKE-Chefin Katja Kipping forderte gegenüber „neues deutschland“ ein
Sanktionsmoratorium. »Die sicherste Lösung für die Hartz-IV-Betroffenen wie für
die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Jobcentern wäre jetzt ein
vorübergehendes Sanktionsmoratorium, also eine Aussetzung aller Sanktionen. In
der Zwischenzeit sollte das Sozialministerium einen Gesetzentwurf zur Umsetzung
des Urteils unterbreiten«, sagte Kipping. Im Rahmen dieses Verfahrens werde sich
die LINKE »für die vollständige Sanktionsfreiheit« einsetzen.
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