Brandenburgs Justizminister Volkmar Schöneburg
(LINKE) hat das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur
Sicherungsverwahrung begrüßt. „Das Urteil bestätigt die
rechtsstaatlichen Positionen, die wir immer vertreten haben“, sagte
er der Tageszeitung „Neues Deutschland“ (Freitagsausgabe). Er fühle
sich gleich auf zweifache Weise bestätigt: in der
verfassungsrechtlichen Kritik an den seit Januar geltenden aktuellen
Regelungen und in den Vorgaben des Verfassungsgerichts für die
künftige Ausgestaltung der Sicherungsverwahrung. »Wir waren das
einzige Land im Bundesrat, das gesagt hat, die nachträgliche
Sicherungsverwahrung sei verfassungs- und konventionswidrig, auch bei
Jugendlichen«, so Schöneburg. Mit einer Entlassungswelle von
„gefährlichen Serientätern“ rechnet er nicht. In Brandenburg gebe es
einen einzigen Fall, in dem die Rechtmäßigkeit der
Sicherungsverwahrung bis zum Jahresende nach den strengen Vorgaben
des Gerichts geprüft werden müsse
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