Neues Deutschland: UHK-Sprecher Professor Henke kritisiert BND-Publikation zur Aktenvernichtung / Widerspruch aber zu Geheimdienstexperte Schmidt-Eenbohm

Der Sprecher der Unabhängigen Historikerkommission
(UHK) zur Erforschung der Geschichte des Bundesnachrichtendienstes,
Prof. Dr. Klaus-Dietmar Henke, hat eine kürzlich publizierte
BND-Sonderveröffentlichung zu „Kassationen von Personalakten im
Bestand des BND-Archivs“ deutlich kritisiert. „Eine
zeitgeschichtswissenschaftliche Veröffentlichung dürfte so nicht
aussehen“, schreibt Henke in einem Beitrag für die Tageszeitung
„neues deutschland“ (Montagausgabe). Sie enthalte „Fehler, Schwächen
und Ungereimtheiten“ schreibt der UHK-Sprecher. Der BND hatte mit
dieser Publikation auf die bekannt gewordene Vernichtung von
Personalakten reagiert, die u.a. Informationen über Geheimdienstler
enthielten, die aus dem Nazi-Regime übernommen wurden. In der
BND-Publikation sind solche Namen teilweise anonymisiert. Henke
bezeichnet dies als „fragwürdig“.

Professor Henke verwahrt die Unabhängige Historikerkommission
zugleich gegen Vorwürfe, die der Geheimdienstexperte und Leiter des
Forschungsinstituts für Friedenspolitik in Weilheim, Erich
Schmidt-Eenbohm, zuvor in einem ebenfalls in „neues deutschland“
erschienenen Artikel erhoben hatte (nd vom 31.01.2012). Es sei nicht
richtig, so Henke, die Unabhängige Historikerkommission „gleich mit
in ein schräges Licht zu tauchen“. Die vorliegende Publikation sei
„allein vom BND und nicht von der UHK verantwortet“. Die Unabhängige
Historikerkommission, die im Frühjahr 2011 mit vier Historikern
berufen wurde, habe entgegen der Behauptung von Schmidt-Eenbohm keine
Leitungsvorgabe der BND-Spitze. Sie könne „in völliger
wissenschaftlicher Freiheit forschen und ausnahmslos alle Akten
einsehen“. Der BND habe sich „vertraglich dazu verpflichtet, sich bei
der Freigabe der Forschungsergebnisse zum Druck keinerlei
–wissenschaftliche Wertungen– anzumaßen“.

Henke widerspricht zudem Vorwürfen, die den BND selbst für die
Vernichtung von Personalakten verantwortlich machen. Die Vernichtung
sei anhand der „etablierten Kriterien des Bundesarchivs zur
Vernichtung von Personalunterlagen“ erfolgt. Im Pullacher
Geheimdienst-Archiv seien sie durch „dorthin abgestellte Beamte des
Bundesarchivs einfach schlicht und bemüht angewandt“ worden. Die
Kriterien seien jedoch „in der Tat nicht nachvollziehbar“, schreibt
Henke.

Berlin, 05.02.2012 – 13:00 Uhr

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