Die Verhängung von Strafen und Sanktionen durch den
Westen gegen Russland im Zusammenhang mit der Ukraine-Krise seien
völkerrechtswidrig, „weil die Pflicht zur friedlichen Streitbeilegung
verletzt wird“, erklärt Prof. em. Gregor Schirmer in einem
Autorenbeitrag für die in Berlin erscheinende Tageszeitung „neues
deutschland“ (Freitagausgabe). Schirmer warnt vor einer Verschärfung
des Konflikts durch solche Maßnahmen. Der Völkerrechtler, der an der
Friedrich-Schiller-Universität Jena und an der Humboldt-Universität
zu Berlin lehrte, verweist vor der Amtseinführung des ukrainischen
Präsidenten Petro Poroschenko am Samstag zudem darauf, dass die
Sezession der Krim von der Ukraine „aus historischen und
sicherheitspolitischen Gründen und auch unter dem Aspekt des
Selbstbestimmungsrechts zwar nicht legal, aber legitim“ war. Sie sei
nicht mit dem Prinzip der Achtung der territorialen Integrität
vereinbar gewesen. Andererseits müsse in Ausnahmefällen ein „Recht
auf Sezession unter Berufung auf das Selbstbestimmungsrecht anerkannt
werden“. Mit der Diskriminierung und Verfolgung russischstämmiger
Menschen durch die gegenwärtigen Kiewer Machthaber sei die
„Ostukraine nahe an einen solchen Ausnahmefall gekommen“.
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