Bei gleichem Gehalt Arbeitszeit verkürzen und Zeit für Pflege gewinnen
Das Gesetz zur Familienpflegezeit gibt Erwerbstätigen mit Zustimmung des Arbeitgebers, die Möglichkeit, für die Pflege von Angehörigen zwei Jahre lang die Arbeitszeit zu verringern. Wird die Arbeitszeit in der Pflegephase beispielsweise von 100 auf 50 % reduziert, erhalten die Beschäftigten weiterhin 75 % des letzten Bruttoeinkommens. Der Lohnausfall wird in diesem Fall vom Arbeitgeber aufgestockt. Zum Ausgleich muss der Arbeitnehmer später wieder Vollzeit arbeiten, bekommt in diesem Fall aber weiterhin nur 75 Prozent des Gehalts. Diese Regelung gilt so lange, bis das Zeit- und Gehaltskonto wieder ausgeglichen ist.
Versicherung abschließen
Wer die Möglichkeit zur Familienpflegezeit nutzt, der muss zusätzlich eine Versicherung abschließen, um Ausfallrisiken für den Arbeitgeber im Falle von Berufs- und Erwerbsunfähigkeit zu minimieren. Die Prämien sind jedoch relativ niedrig.
Für ausführliche Informationen zur Familienpflegezeit steht die Steuerkanzlei Heim aus Augsburg jederzeit gerne zur Verfügung.
Weitere Informationen unter:
http://www.steuerkanzlei-heim.de