Neuordnung der Rundfunkgebuehrenfinanzierung ist notwendig und moeglich

Anlaesslich der Vorstellung des Gutachten des frueheren Bundesverfassungsrichters Paul Kirchhof zur Reform der Rundfunkfinanzierung erklaeren der Sprecher der Arbeitsgruppe fuer Kultur und Medien der SPD-Bundestagsfraktion Siegmund Ehrmann und der medienpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion Martin Doermann:

Die SPD-Bundestagsfraktion begruesst die Vorschlaege des frueheren Bundesverfassungsrichters Paul Kirchhof zur Neuordnung des Rundfunkgebuehrenmodells. Sie sind eine wichtige Grundlage fuer die weitere Diskussion zur Reform der Rundfunkgebuehrenfinanzierung. Das Gutachten skizziert den auch seitens der SPD immer wieder angemahnten dringenden Reformbedarf bei der Rundfunkgebuehrenfinanzierung.

Die SPD hat sich sehr frueh fuer eine behutsame Abkehr der Rundfunkgebuehrenpflicht von der Geraeteabhaengigkeit unter Beruecksichtigung europarechtlicher (beihilferechtlicher) und abgabenrechtlicher Vorgaben ausgesprochen. Voraussetzung fuer die Umstellung des Modells der Rundfunkfinanzierung sind aus Sicht der SPD-Bundestagsfraktion die langfristige Gebuehrensicherheit und eine breite gesellschaftliche und politische Akzeptanz, die Aufkommensneutralitaet des durch die unabhaengige Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs (KEF) festgestellten Finanzbedarfs, der zur Erfuellung des oeffentlichen Auftrags notwendig ist, die weitere Einbeziehung der Wirtschaft, die Verringerung des Kontrollbedarfs und ein angemessener Finanzausgleich zwischen den Rundfunkanstalten.

Das heute vorgelegte Gutachten bestaetigt diese Position und kommt zu dem Ergebnis, dass eine Umstellung von einer geraetebezogenen Gebuehr auf einen haushalts- und betriebsstaettenbezogenen Rundfunkbeitrag verfassungsrechtlich, abgabenrechtlich und auch europarechtlich geeignet, zulaessig und wuenschenswert ist. Damit bietet das Gutachten eine wichtige Grundlage fuer die weiteren Beratungen der Laender zur Neuordnung der Rundfunkfinanzierung. Aus Sicht der SPD ist an der bundesweit einheitlichen Rundfunkgebuehr festzuhalten, denn die Finanzierung des oeffentlich-rechtlichen Rundfunks ist eine gesamtstaatliche Aufgabe, die bundesweit einheitlichen Bewertungsmassstaeben unterliegen muss. Darueber hinaus muss sichergestellt sein, dass auch die neue Rundfunkgebuehr den Finanzbedarf der oeffentlich-rechtlichen Anstalten deckt, der zur Erfuellung des Auftrags notwendig ist.

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