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Noerr LLP: Verdeckte Bestechung auf dem Vormarsch – Noerr
Compliance-Experten warnen vor neuen Risiken bei Joint Ventures in
Asien
DGAP-Media / 23.04.2012 / 16:01
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Verdeckte Bestechung auf dem Vormarsch – Noerr Compliance-Experten warnen
vor neuen Risiken bei Joint Ventures in Asien
München, 23. April, 2012.
Bei der Eingehung von internationalen Kooperationen sehen sich Unternehmen
neuen Bestechungsrisiken ausgesetzt. –Die klassische Bestechung hat
ausgedient, neue und subtilere Formen der verdeckten Bestechung sind auf
dem Vormarsch–, sagte Prof. Dr. Thomas Klindt auf dem Noerr Compliance Day,
zu dem jetzt der Leiter der Noerr Compliance Group rund 200 Fachleute aus
dem In- und Ausland begrüßen konnte. Thematisch im Mittelpunkt standen die
vielfältigen Compliance-Risiken in Joint Ventures – nach dem Iran-Embargo
der EU auch drängende Fragen zur Abwicklung von mit iranischen Partnern
geschlossenen Verträgen.
Unternehmensbeteiligung statt Schmiergeld
Von den neuen verdeckten Bestechungsformen bei der Gründung von
internationalen Gemeinschaftsunternehmen (Joint Ventures) berichtete
Noerr-Partner und Strafrechtsexperte Dr. Christian Pelz: –Vor allem im
asiatischen Raum haben sich regelrechte Ausweichstrategien zur direkten
Forderung nach der Zahlung von Schmiergeldern entwickelt–. Aktuell größte
Gefahr ist der Versuch, während der Verhandlungenüber die Gründung eines
Joint Ventures, branchenfremde Personen – meist Familienmitglieder der
Gegenseite – als Gesellschafter mit kleinen Beteiligungsanteilen
aufzunehmen.
Die Gefahren sind nicht zu unterschätzen: Unternehmen, die sich auf
derartige Gesellschaftskonstruktionen einlassen, drohen unkalkulierbare
Folgeschäden. Das zeigt sich meist schon in der täglichen Zusammenarbeit im
Joint Venture. –Branchenfremde Mini-Teilhaber können beispielsweise
wichtige Entscheidungen blockieren oder zumindest verzögern–, sagte Pelz.
Noch problematischer ist die Beendigung eines derart konstruierten
Gemeinschaftsunternehmens: –Man wird erpressbar, denn strafrechtlich
bewerten Gerichte die Aufnahme des branchenfremden Teilhabers ebenso als
Bestechung wie eine direkte Schmiergeldzahlung.– Die Bitte um Aufnahme
erfolge schließlich gerade deswegen, um nicht offen Schmiergeld zu
kassieren.
Auf die neue Bedrohung sind viele Unternehmen nicht vorbereitet.
–Compliance-Gesichtspunkte bleiben bei den Vertragsverhandlungenüber ein
Joint Venture, aber auch bei M&A-Verhandlungen im Falle von
Unternehmensübernahmen, immer noch weitgehend ausgeblendet–, sagte Pelz.
Abwicklung von Iran-Joint Ventures unklar
Neben weiteren Themen sorgten insbesondere kartellrechtliche Probleme in
Gemeinschaftsunternehmen sowie das Iran-Embargo der EU für Gesprächsstoff
auf dem Compliance Day. Noerr-Partnerin Dr. Bärbel Sachs berichtete von den
Problemen bei der Abwicklung von Joint Ventures mit iranischen
Partnerunternehmen. –Die betroffenen Unternehmen bewegen sich im
Spannungsfeld zwischen möglichen Schadenersatzforderungen der iranischen
Vertragspartner und einem strafrechtlich sanktionierten Embargo der EU–,
sagte die Expertin für Außenwirtschaftsrecht. Die Embargo-Vorschriften
lassen nicht immer klar erkennen, wo die Grenze zwischen erlaubtem Geschäft
und strafrechtlich relevantem Verhalten verläuft.
Kartellbehörden nehmen Joint Ventures verstärkt ins Visier
Aber auch das Kartellrecht spielt bei Joint Ventures unter
Compliance-Aspekten eine immer wichtigere Rolle, vor allem wenn es um die
Zusammenarbeit zwischen Wettbewerbern geht. –Risiken gibt es in allen
Phasen der Kooperation, von der Gründung bis zum laufenden Betrieb–,
betonte der Noerr-Kartellrechtsexperte Dr. Alexander Birnstiel in seinem
Vortrag. –Die bisherige stiefmütterliche Behandlung kartellrechtlicher
Fragen bei der Gründung neuer Joint Ventures ist wegen der Haftungsrisiken
für beteiligte Vorstände besonders gefährlich–, warnte der Partner aus dem
Münchner Noerr-Büro. Auch schauten nationale Kartellbehörden und die
Europäische Kommission bei Joint Venture-Gründungen gerade in letzter Zeit
sehr genau darauf, ob durch Kooperationen der Wettbewerb auf den
betroffenen Märkten eingeschränkt werde – und untersagten die
Zusammenarbeit konsequent. Von der Transaktionsplanung bis zum
Deal-Closing, aber auch darüber hinaus, empfahl Birnstiel deshalb für Joint
Venture-Gründungen ein durchgehendes Kartellrechts-Screening.
Noerr ist eine führende europäische Wirtschaftskanzlei – mit mehr als 470
Berufsträgern, fünf Büros in Deutschland, sieben in Mittel- und Osteuropa,
einem Büro in London, einem in Alicante (Spanien) und einer Repräsentanz in
New York. Das Noerr Compliance Team vereint Anwälte, Steuerberater und
Wirtschaftsprüfer in abteilungs- und standortübergreifender Zusammenarbeit.
Geleitet wird das Team von Prof. Dr. Thomas Klindt, einem der führenden
europäischen Experten für Produktsicherheitsrecht und Product Compliance.
Laut Wirtschaftswoche (Ausgabe 16 vom 16. April 2012) zählt Noerr zu den 25
Top-Kanzleien für Compliance.
Ende der Pressemitteilung
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23.04.2012 Veröffentlichung einer Pressemitteilung,übermittelt durch
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