Ergebnisse von Beschäftigtenbefragung vorgelegt
Düsseldorf, 18.01.2012 Das Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen teilt mit:
Der Anteil der Beschäftigten mit Migrationshintergrund in den Landesministerien ist höher als erwartet: er beträgt zwölf Prozent. Dies hat eine Befragung ergeben, die das Land im Rahmen der Landesinitiative „Mehr Migrantinnen und Migranten in den Öffentlichen Dienst ? Interkulturelle Öffnung der Landesverwaltung“ durchgeführt hat. Die Zahl umfasst Beschäftigte mit Zuwanderungsgeschichte aus Ländern der Europäischen Union ebenso wie Drittstaatsangehörige, Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler.
Die Befragung stieß auf große Akzeptanz: Über 67 Prozent der Beschäftigten haben daran teilgenommen. Bislang gab es keine Erhebung des Migrantenanteils in der Landesverwaltung. „Wir freuen uns sehr darüber, dass Vielfalt in unseren Ministerien schon viel selbstverständlicher ist als bisher angenommen“, sagte Integrationsminister Guntram Schneider heute (18.1.2012) in Düsseldorf. „Für uns kommt es nicht darauf an, aus welchem Land jemand kommt, sondern welche Kompetenzen er oder sie mitbringt.“
Einen Anlass, sich mit diesem Ergebnis zufrieden zu geben, sehen Minister Schneider und Integrationsstaatssekretärin Zülfiye Kaykin allerdings nicht: „Fast ein Viertel der nordrhein-westfälischen Bevölkerung hat einen Migrationshintergrund. Wir wollen, dass sich dies irgendwann auch in der öffentlichen Verwaltung widerspiegelt.“
Dabei setze das Land nicht auf eine festgeschriebene Quote, sondern auf die Landesinitiative, die mit verschiedenen Maßnahmen und Instrumenten dazu beitragen solle, den Anteil von Menschen mit Zuwanderungsgeschichte in der Landesverwaltung zu erhöhen, sagte Kaykin. „Dazu gehören zum Beispiel das Pilotprojekt ?Anonymisierte Bewerbung? oder die Werbung für eine Ausbildung im Öffentlichen Dienst. Das zweite zentrale Ziel der Landesinitiative ist eine Verbesserung der interkulturellen Kompetenz der Verwaltungsbeschäftigten insgesamt.“ Außerdem wolle das Land mit der Initiative einen landesweiten Impuls zur interkulturellen Öffnung von Verwaltungen, Verbänden und Unternehmen geben.
„Unsere Verwaltung profitiert von Vielfalt“, so Minister Schneider: „Wir brauchen interkulturelle Kompetenz und eine differenzierte Sichtweise auf die Lebensverhältnisse der Bürgerinnen und Bürger. Ohne die Potenziale von Menschen mit Migrationshintergrund werden wir die Herausforderungen der Zukunft nicht stemmen können.“
Die anonyme und freiwillige Beschäftigtenbefragung in den obersten Landesbehörden wurde von IT.NRW (Landesbetrieb Information und Technik NRW) im Auftrag des Integrationsministeriums durchgeführt. Grundlage der Befragung war die Definition zum Migrationshintergrund aus dem Entwurf zum Teilhabe- und Integrationsgesetz Nordrhein-Westfalen, das im Frühjahr in Kraft treten soll. Vereinfacht gesagt sind Menschen mit Migrationshintergrund im Sinne dieses Gesetzes Personen, die nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen oder die seit dem 1. Januar 1950 nach Deutschland zugewandert sind oder bei denen mindestens ein Elternteil seit 1950 zugewandert ist.
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