Notfallversorgung
„Wir müssen die Kolleginnen und Kollegen in den Notaufnahmen vor
permanenter Überlastung schützen“, sagt Dr. Andreas Botzlar über die
derzeitige Situation in bayerischen Notaufnahmen, im Vorfeld des 77.
Bayerischen Ärztetages, der vom 26. bis 28. Oktober 2018 in Nürnberg
stattfindet. So habe sich in den vergangenen zehn Jahren die Anzahl
der Patientinnen und Patienten in den Notaufnahmen verdoppelt – auf
inzwischen rund 25 Millionen Fälle pro Jahr, darunter rund 60 Prozent
ambulante Fälle. „Noch immer wissen viele Patienten nicht, welche
Versorgungsebene die richtige ist“, erklärt Botzlar. Denn etwa rund
40 Prozent der ambulanten Fälle hätten genauso gut vom Ärztlichen
Bereitschaftsdienst behandelt werden können. Ein wichtiger Schritt
sei es, die 116 117 als bundesweite Rufnummer des Ärztlichen
Bereitschafsdienstes weiter bekannt zu machen. Gleichzeitig müsse das
Netz an Bereitschaftspraxen weiter ausgebaut werden. Hier sei auch
Unterstützung von der Politik gefordert. „Langfristig brauchen wir
speziell geschultes Personal, das bei Notfallpatienten eine
Ersteinschätzung vornehmen und diese an die für sie passende
Versorgungsebene weiterleiten kann“, machte der Vizepräsident
deutlich. Nur so könne man erreichen, dass sich die Situation in den
Notaufnahmen langfristig entspanne und keine Gefährdung für
tatsächliche Notfallpatienten entstehe.
Krankenhaushygiene
„Jährlich erkranken in Deutschland zirka 400.000 bis 600.000
Patienten an Infektionen im Zusammenhang mit einer medizinischen
Maßnahme“, erklärt Botzlar. „Das ist eindeutig zu viel.“ Noch immer
sei die Anzahl der Infektionen, die Patienten in Krankenhäusern
erleiden, hoch. Umso wichtiger sei ein sorgfältiger und
fachmännischer Umgang mit Hygiene und den dazu erforderlichen
Maßnahmen. Dies sei seit 2011 mit dem „Gesetz zur Änderung des
Infektionsschutzgesetzes und weiterer Gesetze“ und der Verordnung zur
Hygiene und Infektionsprävention (MedHygV) auch gesetzlich geregelt.
Seit September 2012 sei es für Krankenhäuser und bestimmte Vorsorge-
und Rehabilitationseinrichtungen verpflichtend, eine
Hygienekommission zu bilden. Auch schreibe die MedHygV vor, dass in
Krankenhäusern der Versorgungsstufen II und III ab 1. Januar 2017 ein
Arzt nur als Krankenhaushygienikerin oder Krankenhaushygieniker tätig
sein darf, wenn er oder sie als Fachärztin oder Facharzt für Hygiene
und Umweltmedizin oder für Mikrobiologie, Virologie und
Infektionsepidemiologie anerkannt und qualifiziert ist. Doch all
diese Maßnahmen nützten nichts, wenn es an geeignetem ärztlichem
Personal fehle. „Wir brauchen mehr Ärztinnen und Ärzte, die sich zum
Hygienebeauftragten Arzt fortbilden lassen“, mahnte Botzlar. Diesem
käme als Koordinator der Krankenhaushygiene eine entscheidende
Aufgabe zu. So sei er für die Einhaltung der Hygiene-Standards
verantwortlich und müsse diese zugleich überwachen. Seit Herbst 2013
biete die BLÄK die 200-stündige strukturierte Fortbildung „Curriculum
Krankenhaushygiene“ an. „Wir sind froh um diesen Fortbildungszweig,
allerdings haben wir nach wie vor zu wenig Hygienebeauftragte Ärzte,
sodass ich Sie hiermit ermutigen möchte, in diesem so wichtigen Thema
Ihre Weiterqualifikation anzustreben. Denn letztlich profitieren wir
alle davon, die Krankenhäuser und die Patienten, “ betont Botzlar. Im
Zeitraum von Juni 2017 bis Februar 2018 absolvierten insgesamt 74
Teilnehmerinnen und Teilnehmer das Seminar Hygienebeauftragter Arzt.
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