Notwendigkeit der privaten Pflegeabsicherung erkannt

Notwendigkeit der privaten Pflegeabsicherung erkannt

Ob durch einen Unfall, Krankheiten oder altersbedingt – das Risiko pflegebedürftig zu werden, betrifft jeden Menschen.
Die Informationsvielfalt zu dieser Thematik durch Medien und Verbraucherverbände hat in den letzten Jahren stetig zugenommen. Die Mehrheit der Bevölkerung hat inzwischen erkannt, dass die gesetzliche Absicherung bei Pflegebedürftigkeit eher einen Teilkasko-Charakter hat. Im Ernstfall sind hohe finanzielle Zuzahlungen notwendig, wenn keine private Vorsorge über eine Pflegezusatzversicherung getroffen wurde.

Eine Studie des Statistischen Bundesamtes hat prognostiziert, dass es in zehn Jahren rund 2,9 Millionen Pflegebedürftige geben soll. Diese Zahl wird sich anschließend noch deutlich weiter erhöhen – auch auf Grund der immer älter werdenden Bevölkerung.

Die Zuzahlungen bei Pflegebedürftigkeit liegen schnell bei mehreren Hundert Euro im Monat. Bei Pflegestufe II und III oder bei einer Unterbringung in einem Pflegeheim beträgt die Differenz zwischen den durchschnittlichen Kosten und den Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung in der Regel deutlich mehr als 1.000 Euro im Monat.

Diese Versorgungslücken können mit einer Pflegezusatzversicherung geschlossen oder zumindest deutlich reduziert werden. Neben der finanziellen Absicherung für sich selbst bieten einige Pflegezusatzversicherungen auch umfassende Assistanceleistungen für den Pflegefall. Dazu zählt etwa:
– die Beratung und Hilfe bei der Beantragung und Einstufung in die richtige Pflegestufe,
– die Beratung zur pflegegerechten Ausstattung der Wohnung oder
– die Vermittlung eines Platzes in einem zertifizierten Pflegeheim bzw. eines qualifizierten Pflegedienstes innerhalb von 24 Stunden.

Bei der Auswahl des passenden Tarifs sollte man auf verschiedene Kriterien achten: Der Preis ist natürlich mitentscheidend, allerdings nützt das günstigste Produkt nichts, wenn die Leistungen bei Pflegebedürftigkeit nicht ausreichend sind. Empfehlenswert sind solche Tarife, die ein optimales Preis-/Leistungsverhältnis bieten. Folgende Leistungen sollte eine gute Pflege-Zusatzversicherung beinhalten:
– eine gewisse finanzielle Zahlung bei Pflegestufe 0 (etwa bei Demenz),
– monatliche Zahlungen in den Pflegestufen I bis III,
– keine Wartezeiten oder Karenzzeiten,
– eine Zahlung bei häuslicher Pflege,
– Zahlungen, wenn die Pflege durch Fachpersonal aber auch durch Laien (Angehörige, Verwandte oder Freunde) geleistet wird.

Beachten sollte man auch, ob der Versicherer eine Beitragsfreistellung bei Eintritt der Pflegebedürftigkeit bietet. Schließlich wird es gerade im Pflegefall finanziell sehr knapp. Wenn der Versicherer im Leistungsfall den Pflegebedürftigen gleichzeitig von der Zahlung seiner Beiträge freistellt, dann ist dies sicherlich ein sehr positives Kriterium für den entsprechenden Tarif.