Gewerkschaft will im Namen ausländischer
Schlachter klagen
NGG fordert Verbandsklagerecht für Werkvertragsarbeiter –
Vorsitzende Rosenberger sieht wenig Verbesserungen
Osnabrück. Angesichts anhaltender Missstände im Umgang mit
ausländischen Werkvertragsarbeitern will die Gewerkschaft
Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) wenn nötig für diese vor Gericht
ziehen. Im Gespräch mit der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ (Samstag)
sagte NGG-Chefin Michaela Rosenberger: „Nur so kann sichergestellt
werden, dass Mängel auch abgestellt werden. Viele Beschäftigte trauen
sich aus Angst um ihren Job nicht, ihre Rechte vor Gericht
durchzusetzen.“ Deswegen forderte Rosenberger ein sogenanntes
Verbandsklagerecht für die Gewerkschaft.
Die NGG-Vorsitzende bemängelte, dass gerade in der
Fleischwirtschaft „noch vieles im Argen“ liege. Ungeachtet einer
Selbstverpflichtung großer Unternehmen aus der Branche gebe es nach
wie vor Beschwerden über Lohndrückerei und schlechte Unterbringung.
„Die Unternehmen der Fleischwirtschaft nehmen ihre Verantwortung
gegenüber den in Werkverträgen Beschäftigten weiterhin oft nur
mangelhaft wahr“, so Rosenberger. Subunternehmen schicken ihre
Arbeiter an die Schlachtbänder. So sparen Fleischkonzerne Geld. Auch
in anderen Branchen wird der Werkvertrag angewendet.
Michael Andritzky, Hauptgeschäftsführer des Verbandes der
Ernährungswirtschaft, verwies hingegen auf die Erfolge der
Selbstverpflichtung, der sich mittlerweile 23 Unternehmen
angeschlossen hätten. Mehr als 40.000 Beschäftigte profitierten
davon, etwa die Hälfte davon Leih- oder Werkvertragsarbeiter. Zudem
verwies er auf regelmäßige Kontrollen des Zolls, bei denen nur selten
Verstöße gegen den Mindestlohn entdeckt würden.
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