Bei der NRW-Landtagswahl am 14. Mai dürfen
bundesweit erstmals auch Menschen an die Urne, die in allen
Angelegenheiten unter Betreuung gestellt sind. Einer Studie zum
Wahlrecht von Menschen mit Behinderung zufolge sind das landesweit
mehr als 21.000 Menschen – bei rund 13 Millionen Stimmberechtigten.
Das berichtet die in Essen erscheinende Neue Ruhr/Neue Rhein Zeitung
(NRZ, Mittwochausgabe). Bisher waren Menschen unter vollständiger
Betreuung vom Wahlrecht ausgeschlossen. Kritiker sehen darin schon
lange eine Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen: 2006
hatten die Vereinten Nationen das Menschenrechtsübereinkommen über
die Reche von Menschen mit Behinderungen auf den Weg gebracht. Darin
geht es auch um spezielle, auf die Lebenssituation behinderter
Menschen abgestimmte Regelungen. Die Lebenshilfe NRW begrüßt die
Neuregelung. Dessen Änderung sei ein politischer Erfolg gegen die
Diskriminierung und für die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen,
so Sprecher Philipp Peters, Sprecher der Lebenshilfe NRW. „Der Umgang
mit Behinderten soll normaler werden. Dazu gehört in einer Demokratie
auch, dass jeder Mensch das Recht hat zu wählen“, sagte Peters der
NRZ. Wie viele der 21.000 Menschen tatsächlich wählen werden, ist
unklar.
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