NRZ: Das Sorgerecht ist nicht mehr zeitgemäß – Kommentar von DENISE LUDWIG

Was unterscheidet einen verheirateten Vater von
einem unverheirateten? Die Antwort: bis auf den Trauschein nichts.
Deshalb ist es auch nicht einzusehen, warum verheiratete Väter den
ledigen bevorzugt behandelt werden sollen.

Immer mehr Paare leben ohne Trauschein zusammen, nicht jeder ist
überzeugt von der Institution Ehe. Mittlerweile wird beinahe jedes
dritte Kind nichtehelich geboren. Das zeigt: Das Sorgerecht ist nicht
mehr zeitgemäß. Zumal das Bundesverfassungsgericht und zuvor der
Europäische Gerichtshof für Menschenrecht die Bundesrepublik
rüffelten. Die Benachteiligung lediger Väter verstoße gegen die
Menschenrechtskonventionen und gegen die Grundrechte, befanden die
Gerichte. Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP)
wollte schon Mitte 2011 einen Gesetzentwurf vorlegen. Jetzt ist er da
und stärkt die Rechte lediger Väter, die sich verantwortungs- und
liebevoll um ihr Kind kümmern möchten. Das ist gut, weil es dem Kind
auch nach einer Trennung der Eltern ermöglicht, möglichst
unkompliziert sowohl mit einer Mutter als auch mit einem Vater
aufzuwachsen.

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