In weit über der Hälfte der großstädtischen Räte in
NRW sitzen zehn und mehr Parteien und Wählervereinigungen. Das kann
die – ehrenamtliche – Ratsarbeit zäh, mühsam und unattraktiv machen.
Insofern ist die Wiedereinführung der Sperrklausel sinnvoll, auch
wenn der Wählerwille künftig nicht mehr in allen Facetten abgebildet
werden wird; und obwohl die etablierten Parteien am meisten von der
Neuregelung profitieren. 2,5 Prozent sind so niedrig angesetzt, dass
die allermeisten Stadt- und Gemeinderäte davon ohnehin nicht
betroffen sein werden. Gleichwohl bleibt die Kernkritik des
Bundesverfassungsgerichts unberührt: Kommunale Parlamente wählen und
stützen keine Regierung, brauchen also keine stabilen Mehrheiten.
Neuen Klagen steht nichts im Weg.
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