NRZ: Herbe Niederlage für Regierung Kraft – ein Kommentar von THEO SCHUMACHER

Wieder einmal hat das NRW-Verfassungsgericht die
Politik zurückgepfiffen. Das Urteil bedeutet eine herbe Niederlage
für die Regierung Kraft. Finanziell, weil sie die Millionen, die sie
bei Beamten abschöpfen wollte, nun an anderer Stelle im Schulden-Etat
erwirtschaften muss. Politisch, weil die Koalition vor ihrem
gescheiterten Gesetz alle Warnungen von Experten ignoriert hat.

Das Gericht lässt viele Fragen offen. Zwar hat es die doppelte
Nullrunde für höhere Beamte kassiert, zwar muss der Finanzminister
sein hübsch klingendes Prinzip der „sozialen Staffelung“ auch im
Tarif-Mittelbau korrigieren – was das aber in Euro und Cent ausmacht,
wird man erst in Monaten erfahren. Viel Spielraum bleibt ihm nicht –
wenn das Land auch die denkbar teuerste Variante nicht 1:1 übernehmen
muss.

Verständlich, dass Beamte und ihre Lobby nach all dem erbitterten
Streit die „saftige Klatsche“ für Rot-Grün feiern. Allerdings kann
die „tolle Nachricht“ schmerzliche Nebenwirkungen entfalten. NRW wird
an härteren Einschnitten beim Personal nicht mehr vorbeikommen. Wenn
aber das Land morgen Lehrerstellen einspart, werden als erste jene
zürnen, die heute jubeln. Wetten, dass?

Längst drängt der Rechnungshof das Land, bisherige Tabuzonen wie
Schule, Innenressort oder Justiz nicht länger vom Sparen auszunehmen.
Dem wird sich die Koalition stellen müssen. Sonst werden auf Dauer
die Ausgaben fürs Personal, die schon jetzt über 40 Prozent liegen,
jeden kreativen Ansatz von Politik erdrücken.

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