Das widerrechtliche Parken auf
Behindertenparkplätzen und damit das Abschleppen von Autos nimmt vor
allem in Städten an Rhein und Ruhr zu. So gab es in Düsseldorf 2514
Fälle, in denen Autos deshalb abgeschleppt worden sind – 17 Prozent
mehr als im Vorjahr. „Die Verstöße nehmen zu“, sagt ein Sprecher der
Stadt Moers. Im Jahr 2011 wurden 715 Knöllchen wegen des
widerrechtlichen Parkens auf Behindertenstellplätzen verteilt. In der
ersten Hälfte dieses Jahres (Stand 31. Juli) waren es aber schon 669.
Wird das Auto abgeschleppt, muss der Betroffene tiefer in die Tasche
greifen. 277 Autos wurden im Jahr 2011 in Moers abgeschleppt, 118 in
diesem Jahr. In Düsseldorf wurden im Jahr 2011 sogar 2514 Autos
abgeschleppt, ein Jahr zuvor 2155. Seit 2008 sind die Zahlen
kontinuierlich steigend, heißt es im Ordnungsamt der Stadt
Düsseldorf. Auch in Essen sind die Zahlen steigend: Im Jahr 2011
musste die Stadt 1324-mal den Abschleppdienst rufen, in diesem Jahr
schon 905-mal. Der Behindertenbeauftragte der NRW-Landesregierung,
Norbert Killewald, kritisiert das widerrechtliche Parken auf
Behindertenparkplätzen. „Ich glaube, dass viele ein mangelhaftes
Bewusstsein haben und sich selbst gedankenlos damit entschuldigen,
dass sie ja nur für einen kurzen Sprung zum Beispiel in die Post den
Behindertenparkplatz blockieren“, sagte er der in Essen erscheinenden
Neuen Ruhr/Neuen Rhein Zeitung (Mittwochausgabe). „Schon im
Fahrunterricht könnte deutlich gemacht werden, warum es diese
Parkplätze gibt und warum sie vorgehalten werden.“ Der Sozialverband
VdK in NRW bemängelt hingegen, dass die Voraussetzungen für ein
Parkrecht auf dem Behindertenparkplatz zu hoch seien. Menschen, die
einen Rollator benutzen, sind zum Beispiel nicht automatisch
berechtigt, dort zu parken. Sie könnten zwar eine zeitlich begrenzte
Sonderparkgenehmigung bei der Kommune beantragen, doch auch hier sind
die Bedingungen verschärft worden, sagt Carsten Ohm vom VdK der NRZ.
Der Sozialverband fordert, diese Hürden zu senken, und mehr
Behindertenparkplätze zu schaffen.
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