Im NRW-Justizministerium gibt es Überlegungen, den
Sanktionskatalog im Strafrecht deutlich auszuweiten, um passgenaue
Bestrafungen zu ermöglichen – etwa den Entzug der Fahrerlaubnis, die
Verpflichtung zu sozialer Arbeit oder die Einziehung von Vermögen.
Denn: Geld- und Haftstrafen allein reichen nach Ansicht des
Ministeriums nicht aus, um Straftäter wirkungsvoll abzuschrecken.
„Wir prüfen derzeit intensiv, ob das Sanktionsrecht noch ausreichend
ist. Wir brauchen ein Strafrecht, mit dem wir den einzelnen
Straftäter effektiv bestrafen können. Insofern will ich eine
Diskussion ohne Denkverbote. Die Vermögensstrafe, Fahrverbote oder
gemeinnützige Arbeit sind dabei nur ein Teil der in Betracht
kommenden Sanktionen“, sagte NRW-Justizminister Thomas Kutschaty
(SPD)der Neue Ruhr/Neue Rhein Zeitung (NRZ, Mittwochausgabe). Ein
reicher Steuerhinterzieher, so die Überlegung, wird von einer auch
saftigen Geldstrafe kaum beeindruckt sein – umso mehr aber durch den
langjährigen Entzug des Führerscheins. Zugleich könnte durch eine
Ausweitung des Sanktionskatalogs die Zahl derjenigen Menschen gesenkt
werden, die in nordrhein-westfälischen Gefängnissen sitzen, weil sie
Geldbußen nicht bezahlen können. Zurzeit kosten diese Gefangenen den
Steuerzahler weit mehr als 100.000 Euro pro Tag. Sie könnten künftig
besser zu gemeinnütziger Arbeit herangezogen werden, so ein Sprecher
des Justizministeriums. Eine so weitreichende Änderung des
Strafrechts kann nur auf Bundesebene geschehen. Eine entsprechende
Bundesratsinitiative sei aber noch nicht konkret geplant, hieß es aus
dem Ministerium.
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