Ein höchstrichterliches uneingeschränktes Ja zum
Streikrecht für Beamte wäre vermutlich bei vielen Bürgern auf
Unverständnis gestoßen: Staatsdiener haben schließlich einen
besonderen Status und Auftrag, lautet die landläufige Auffassung. Sie
müssen zudem nicht fürchten, aus betrieblichen Gründen irgendwann
ihren Job zu verlieren.Ausgestanden ist die Angelegenheit damit
keineswegs. Das Kernproblem bleibt vorerst ungelöst: Die europäische
Konvention für Menschenrechte sieht vor, keinen Beschäftigten
grundsätzlich vom Streikrecht auszuschließen. Fortsetzung folgt also:
Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft hat ja schon angekündigt,
vors Bundesverfassungsgericht zu ziehen. Auf den Gesetzgeber wartet
eine schwierige Aufgabe.
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