NRZ: Verkehrsvertrag: NRW-Bahnchef warnt vor Kürzungen wegen BGH-Urteil

Das für den morgigen Dienstag erwartete Urteil des
Bundesgerichtshofs zum Verkehrsvertrag zwischen der Bahn und dem
Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) hat möglicherweise negative
Auswirkungen auf die Realisierung des Rhein Ruhr Express. „Wenn uns
der Verkehrsvertrag um die Ohren fliegt, geht wohl auch eine wichtige
Voraussetzung für den Rhein Ruhr Express verloren“, warnte der
Bahnmanager Heinrich Brüggemann im Gespräch mit der Neue Ruhr/Neue
Rhein Zeitung (Essen, Dienstagsausgabe). Der Chef von DB Regio NRW
sagt für diesen Fall einen Zeitdruck voraus, der es fast unmöglich
machen werde, das für NRW wichtige Schienen-Projekt zwischen Köln und
Dortmund wie geplant bis 2016 auf den Weg zu bringen.

Der BGH entscheidet über eine Klage des Bahn-Mitbewerbers Abellio.
Dieser bemängelt, es habe bei dem 2009 geschlossenen Vertrag zwischen
Bahn und VRR wettbewerbsrechtliche Verstöße gegeben. Abellio fordert,
zwei Strecken neu auszuschreiben.

Sollte das Gericht den Vertrag für nichtig erklären, würde sich im
VRR erneut ein millionenschweres Finanzierungsloch auftun – mit
drastischen Folgen für die Fahrgäste. Laut Brüggemann wäre dann mit
ausgedünnten Regionalzugangeboten zu rechnen. Es werde nicht reichen,
am frühen Morgen und späten Abend ein paar Züge zu streichen, betonte
der Bahnmanager. „Große Einsparungen lassen sich nur durch weniger
Fahrzeuge erzielen.“ Damit sei spätestens zum Fahrplanwechsel im Mai
zu rechnen.

Während es im S-Bahnverkehr Verbesserungen bei der Pünktlichkeit
gegeben habe, sei die 2010er-Bilanz bei den Regional-Express-Zügen
„keineswegs zufriedenstellend“, räumte Brüggemann ein. Die S-Bahn kam
auf 95 Prozent, die RE-Züge erreichten nur 85 bis
90 Prozent.“Das“, so Brüggemann, „ist noch kein
Qualitätssprung“. Er rechne jedoch im Laufe des Jahres wegen des
Einsatzes zusätzlicher Wagen und leistungsstärkerer Lokomotiven mit
einer Verbesserung.

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