nscale 6 wird zusätzlich bescheinigt, dass die Dokumente eindeutig identifizierbar und in ihrer Erfassungshistorie nachvollziehbar archiviert und wiedergegeben werden. So unterstützt nscale 6 die Vermeidung von Verarbeitungsfehlern beziehungsweise ihre rechtzeitige Aufdeckung. Diese Funktionen werden bereits durch die im Auslieferungsstandard des ECM-Systems enthaltenen Module gewährleistet.
Prüfungsgebiete:
• Aufnahme und grundlegende Beurteilung des Systemumfeldes
• Organisation der Technik zur Archivierung
• ordnungsgemäße, vollständige und richtige Übernahme der zu archivierenden Inhalte
• Verfügbarkeit und Vollständigkeit der archivierten Inhalte
• Sicherstellung der ordnungsgemäßen Langzeitarchivierung
• Absicherung durch ein internes Kontrollsystem
• Datenbankverwaltung und Indizierung
• Zugriffsschutzsystem
• Sicherstellung der ordnungsgemäßen Datenrekonstruktion
• Verfahrensdokumentation
Prüfungsbasis:
• HGB (§§ 238 ff HGB)
• AO (§§ 140 bis 148 AO)
• GoB
• GoBS
• IDW RS FAIT 3
• IDW PS 330
• IDW PS 850
• „Code of Practice“ des VOI