EU-Kommissar Michel Barnier hat bei der
Ausschreibungspflicht für Wasserversorger Kompromissbereitschaft
gezeigt. Dazu erklärt der wirtschaftspolitische Sprecher der
CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Dr. Georg Nüßlein:
„Der Vorschlag von Michel Barnier, den Wasserbereich bei einem
teilprivatisierten Mehrspartenbetrieb bei der Frage der
Ausschreibungspflicht getrennt zu betrachten, ist ein Schritt in die
richtige Richtung. Es zeigt, dass in Brüssel inzwischen wenigstens
die Problematik verstanden wird, vor der Kommunalpolitiker und
Verbraucher schon seit Monaten warnen: dass bei einer EU-weiten
Ausschreibungspflicht der Wasserversorgung unsere erstklassige
Wasserqualität gefährdet werden kann und dass die Preise in die Höhe
schnellen können, wenn gewinnorientierte Großversorger früher oder
später den deutschen Wassermarkt dominieren.
Unser beharrliches Einwirken auf EU-Kommission, Bundesregierung
und EU-Parlament zeigt endlich Wirkung. In zahllosen Gesprächen,
Briefen und Veranstaltungen hat die CSU-Landesgruppe EU-Kommissar
Barnier und andere Akteure vor dem Vorhaben gewarnt, die
Wasserversorgung in Deutschland ohne Not zu privatisieren und so
unseren weltweit führenden Qualitätsstandard zu gefährden. Da hört
Liberalisierung auf.
Klar ist aber weiterhin, dass die EU-Kommission mit diesem
Richtlinienvorschlag ihre Kompetenzen überschreitet. Wie und in
welchem Umfang ein Land seine Wasserversorgung organisiert, haben
nicht die Brüsseler EU-Beamten am Reißbrett zu entscheiden. Jetzt
gilt es, diesen Kompromissvorschlag als Basis der weiterer
Verhandlungen zu nehmen. Dabei ist auch die interkommunale
Zusammenarbeit zu berücksichtigen. Hier steht die Bundesregierung in
einer besonderen Verantwortung.
Hintergrund: EU-Kommissar Michel Barnier hat in der Sitzung des
Binnenmarktausschusses des EP am 21. Februar vorgeschlagen, dass bei
einem mehrspartigen Stadtwerk die Wasserversorgung getrennt von
anderen Sparten wie Elektrizität oder Abfallentsorgung betrachtet
werden könnte. Das hieße, dass die Wasserversorgung nur dann
ausgeschrieben werden müsste, wenn ein kommunales Unternehmen mehr
als ein Fünftel seiner Wassersparte außerhalb der eigenen Kommune
betreibt. Das ist in Deutschland kaum der Fall.
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