Heute befasst sich der Deutsche Bundestag in 2./3. 
Lesung mit einem Gesetzentwurf zur Modernisierung des 
Außenwirtschaftsrechts. Hierzu erklärt der wirtschaftspolitische 
Sprecher der CSU-Landesgruppe, Dr. Georg Nüßlein:
   „Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf setzen wir ein wichtiges 
Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag um: Wir vereinfachen das 
Außenwirtschaftrecht, gestalten es übersichtlicher und heben deutsche
Sondervorschriften auf, die deutsche Exporteure gegenüber ihren 
europäischen Mitbewerbern benachteiligen. Gleichzeitig erhalten wir 
insgesamt die Grundstrukturen des deutschen Außenwirtschaftsrechts, 
denn diese haben sich bewährt und sind zum Teil durch Europarecht 
oder deutsches Verfassungsrecht vorgegeben. Die Änderungen des 
Außenwirtschaftsrechts kommen insbesondere unseren mittelständischen 
Unternehmen zugute. Diese sind häufig mit den selbst für Juristen nur
schwer verständlichen, aktuell geltenden Vorschriften überfordert. 
Mit der Novellierung des Gesetzes sorgen wir dafür, dass die 
Regelungen handhabbar werden und leisten so einen Beitrag dazu, dass 
unser Mittelstand international wettbewerbsfähig bleiben kann. Wir 
brauchen einen leistungsstarken und wettbewerbsfähigen Mittelstand, 
denn er ist eine tragende Säule von Wachstum und Beschäftigung in 
Deutschland.
   Bei der Außenwirtschaftsverordnung, deren Novellierung jetzt 
ansteht, sehen wir an einigen Stellen Nachbesserungsbedarf. So müssen
wir zum Beispiel die Schwellen für statistische Meldepflichten für 
Auslandsbanken unter die Lupe nehmen, also die Beträge, ab denen 
Auslandsbanken dazu verpflichtet werden, Zahlungen an und vom Ausland
zu statistischen Zwecken an die Deutsche Bundesbank zu melden. Für 
die Banken sollten von diesen statistischen Meldepflichten keine 
unnötigen bürokratische Belastungen und Benachteiligungen gegenüber 
anderen Ländern in Europa ausgehen. Hierfür setzen wir uns ein.“
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