Nüßlein: Novelle des Außenwirtschaftsrechts stärkt den Mittelstand

Heute befasst sich der Deutsche Bundestag in 2./3.
Lesung mit einem Gesetzentwurf zur Modernisierung des
Außenwirtschaftsrechts. Hierzu erklärt der wirtschaftspolitische
Sprecher der CSU-Landesgruppe, Dr. Georg Nüßlein:

„Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf setzen wir ein wichtiges
Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag um: Wir vereinfachen das
Außenwirtschaftrecht, gestalten es übersichtlicher und heben deutsche
Sondervorschriften auf, die deutsche Exporteure gegenüber ihren
europäischen Mitbewerbern benachteiligen. Gleichzeitig erhalten wir
insgesamt die Grundstrukturen des deutschen Außenwirtschaftsrechts,
denn diese haben sich bewährt und sind zum Teil durch Europarecht
oder deutsches Verfassungsrecht vorgegeben. Die Änderungen des
Außenwirtschaftsrechts kommen insbesondere unseren mittelständischen
Unternehmen zugute. Diese sind häufig mit den selbst für Juristen nur
schwer verständlichen, aktuell geltenden Vorschriften überfordert.
Mit der Novellierung des Gesetzes sorgen wir dafür, dass die
Regelungen handhabbar werden und leisten so einen Beitrag dazu, dass
unser Mittelstand international wettbewerbsfähig bleiben kann. Wir
brauchen einen leistungsstarken und wettbewerbsfähigen Mittelstand,
denn er ist eine tragende Säule von Wachstum und Beschäftigung in
Deutschland.

Bei der Außenwirtschaftsverordnung, deren Novellierung jetzt
ansteht, sehen wir an einigen Stellen Nachbesserungsbedarf. So müssen
wir zum Beispiel die Schwellen für statistische Meldepflichten für
Auslandsbanken unter die Lupe nehmen, also die Beträge, ab denen
Auslandsbanken dazu verpflichtet werden, Zahlungen an und vom Ausland
zu statistischen Zwecken an die Deutsche Bundesbank zu melden. Für
die Banken sollten von diesen statistischen Meldepflichten keine
unnötigen bürokratische Belastungen und Benachteiligungen gegenüber
anderen Ländern in Europa ausgehen. Hierfür setzen wir uns ein.“

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