Nüßlein: Turboschritt zum Turbo-Internet

Der Deutsche Bundestag hat heute das Gesetz zur
Änderung telekommunikationsrechtlicher Regelungen beschlossen. Dazu
erklärt der wirtschaftspolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im
Deutschen Bundestag, Dr. Georg Nüßlein:

„Mit der Novellierung des Telekommunikationsgesetzes machen wir
einen riesigen Schritt hin zu einer flächendeckenden
Breitbandversorgung in Deutschland. Gleichzeitig stärken wir die
Rechte der Verbraucher im Bereich Telekommunikation deutlich. Für die
CSU-Landesgruppe stand der ländliche Raum im Mittelpunkt aller
Überlegungen bei der Ausarbeitung des Gesetzes. Denn trotz der
bisherigen Bemühungen ist die Stadt-Land-Schere bei der
Internetversorgung noch immer vorhanden. Das Grundgesetz schreibt
jedoch vor, flächendeckend angemessene Breitbandanschlüsse zur
Verfügung zu stellen. Diesem Auftrag sind wir nun mit einer Reihe von
investitionsfördernden und Synergien nutzenden Maßnahmen
nachgekommen.

So bekommen etwa investitionswillige Unternehmen mehr
Planungssicherheit: Sie haben bei der Bundesnetzagentur einen
verbindlichen Auskunftsanspruch über die zu erwartenden
Rahmenbedingungen, wenn sie denn tatsächlich investieren. Außerdem
haben Telekommunikationsbetreiber nun einen Mitnutzungsanspruch auf
bereits vorhandene Infrastruktur anderer Unternehmen und die der
öffentlichen Hand. Mit der Technik des so genannten –Microtrenching–
können Glasfaserkabel künftig abweichend von bestehenden Richtlinien
in geringerer Tiefe verlegt werden. Das spart Kosten, weil dafür
nicht die ganze Straße aufgerissen werden muss.

Kostenfreie Warteschleifen, ein Sonderkündigungsrecht bei Umzug,
ein Anspruch auf einen unterbrechungsfreien Anbieterwechsel und viele
weitere Pluspunkte für die Verbraucher beugen Missbrauch im Bereich
der Telekommunikation effizient vor. Deutschland wird mit diesem
Gesetz einen weiteren großen Schritt ins digitale Zeitalter gehen.“

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