Zum Jahresende 2017 betrug das Finanzvermögen
des Öffentlichen Gesamthaushalts beim nicht-öffentlichen Bereich
932,1 Milliarden Euro. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis)
weiter mitteilt, erhöhte sich das Finanzvermögen gegenüber den
Ergebnissen des Vorjahres um 5,4 % beziehungsweise 47,7 Milliarden
Euro.
Zum Öffentlichen Gesamthaushalt gehören Bund, Länder,
Gemeinden/Gemeindeverbände und Sozialversicherung einschließlich
aller Extrahaushalte. Das Finanzvermögen umfasst Bargeld und
Einlagen, sonstige Forderungen, Anteilsrechte an Einheiten außerhalb
des Sektors Staat sowie Wertpapiere und Ausleihungen an den
nicht-öffentlichen Bereich. Zum nicht-öffentlichen Bereich zählen
Kreditinstitute sowie der sonstige inländische Bereich (zum Beispiel
private Unternehmen) und der sonstige ausländische Bereich.
Das Finanzvermögen hat auf allen Ebenen des Öffentlichen
Gesamthaushalts zugenommen. Der Bund wies zum 31. Dezember 2017 ein
Finanzvermögen von 335,9 Milliarden Euro auf, was gegenüber dem
Vorjahresende einem Anstieg um 15,2 Milliarden Euro beziehungsweise
4,7 % entspricht. Diese Entwicklung war maßgeblich dadurch geprägt,
dass im Juni 2017 der Fonds zur Finanzierung der kerntechnischen
Entsorgung errichtet und damit in den Berichtskreis der
Finanzvermögenstatistik neu aufgenommen wurde. Dadurch wurde auch der
starke Rückgang des Finanzvermögens bei der Abwicklungsanstalt (so
genannte „Bad Bank“) „FMS Wertmanagement“ überlagert.
Die Länder konnten ihr Finanzvermögen zum Ende des Jahres 2017 im
Vergleich zum Vorjahr um 3,1 Milliarden Euro beziehungsweise 1,3 %
auf 234,0 Milliarden Euro erhöhen. Die Gemeinden und Gemeindeverbände
wiesen zum Jahresende 2017 ein Finanzvermögen von 205,2 Milliarden
Euro auf, was einem Anstieg von 7,1 % beziehungsweise 13,6 Milliarden
Euro entspricht.
Die Entwicklung verlief in den einzelnen Ländern sehr
unterschiedlich (jeweils Land und Gemeinden/Gemeindeverbände zusammen
betrachtet). Starke Zuwächse hatten Thüringen (+24,9 %) und Sachsen
(+18,2 %). Die Entwicklung in beiden Ländern war jeweils wesentlich
von der Neuaufnahme eines Extrahaushalts in den Berichtskreis
bestimmt. Das Finanzvermögens verringerte sich in Nordrhein-Westfalen
(-3,3 %), Baden-Württemberg (-3,1 %) und Berlin (-2,8 %). In
Nordrhein-Westfalen war die Entwicklung maßgeblich vom Portfolioabbau
der Ersten Abwicklungsanstalt (EAA) geprägt und in Baden-Württemberg
vom Abbau des Finanzvermögens eines großen Extrahaushalts. Die
Sozialversicherung wies zum Ende des Kalenderjahres 2017 ein
Finanzvermögen von 157,0 Milliarden Euro auf. Dies entsprach einem
Zuwachs von 15,8 Milliarden Euro (+ 11,2 %).
Die bedeutendste Art des Finanzvermögens waren zum 31. Dezember
2017 Anteilsrechte an Einheiten außerhalb des Sektors Staat, welche
im Vergleich zum Vorjahr um 6,5 % auf 330,4 Milliarden Euro stieg.
Die Anlage in Bargeld und Einlagen nahm um 16,3 % auf 284,3
Milliarden Euro zu. Gehaltene Wertpapiere (-1,2 % auf 155,0
Milliarden Euro), Ausleihungen (-8,5 % auf 86,0 Milliarden Euro) und
sonstige Forderungen (-3,3 % auf 76,3 Milliarden Euro) verloren
hingegen im Vergleich zum 31. Dezember 2016 an Bedeutung.
Methodische Hinweise
Ab 2016 werden grundsätzlich auch die Anteilsrechte an Einheiten
außerhalb des Sektors Staat zum Finanzvermögen des Öffentlichen
Gesamthaushalts gerechnet.
Die vollständige Pressemitteilung mit Tabelle sowie weitere
Informationen und Funktionen sind im Internet-Angebot des
Statistischen Bundesamtes unter http://www.destatis.de/presseaktuell
zu finden.
Weitere Auskünfte:
Öffentliche Schulden, öffentliches Vermögen,
Telefon: +49 (0) 611 / 75 42 03,
www.destatis.de/kontakt
Rückfragen an obigen Ansprechpartner oder an:
Statistisches Bundesamt
Pressestelle
Telefon: +49 611-75 34 44
E-Mail: presse@destatis.de
Original-Content von: Statistisches Bundesamt, übermittelt durch news aktuell